Nanopartikel in Kosmetik auf einen Blick
Nanopartikel sind winzige Teilchen zwischen 1 und 100 Nanometern, also etwa tausendmal dünner als ein Haar. In Kosmetik stecken sie vor allem in mineralischem Sonnenschutz, wo Titandioxid und Zinkoxid in Nanoform den weißen Film auf der Haut vermeiden. Seit 2013 muss jeder Inhaltsstoff in Nanoform auf der Verpackung mit „[nano]“ gekennzeichnet werden. Auf intakter Haut gelten sie nach heutigem Wissen als unbedenklich, in Sprays dagegen sind einige ausdrücklich nicht erlaubt.
Für mich gilt bei Nano das Vorsorgeprinzip: Die Haut ist ein Aufnahmeorgan, und wo die Forschung noch Lücken hat, wähle ich lieber die zurückhaltendere Variante. Hier sind die Fakten.
- Kennzeichnungspflicht [nano] in der EU seit Juli 2013
- Titandioxid in Nanoform als UV-Filter bis 25 % erlaubt
- Nano-Titandioxid und Nano-Zinkoxid dürfen nicht in Produkte, die eingeatmet werden können
- Titandioxid ist als Lebensmittelzusatz E171 seit 2022 verboten
Was sind Nanopartikel und wozu dienen sie?
Ein Nanometer ist ein Millionstel Millimeter. In dieser Größe verändern Stoffe ihre Eigenschaften: Titandioxid etwa ist als normales Pigment weiß und deckend, in Nanoform wird es transparent, reflektiert aber weiterhin UV-Strahlung. Genau deshalb ist es im Sonnenschutz so beliebt. Weitere Einsatzgebiete sind Make-up, Zahnpasta und Anti-Aging-Produkte, in denen winzige Trägerteilchen Wirkstoffe transportieren sollen.
| Nanomaterial | INCI-Bezeichnung | Einsatz |
|---|---|---|
| Titandioxid | Titanium Dioxide [nano], CI 77891 | Mineralischer UV-Filter, Weißpigment |
| Zinkoxid | Zinc Oxide [nano] | Mineralischer UV-Filter |
| Siliciumdioxid | Silica [nano] | Mattierung, Konsistenz in Puder und Make-up |
| Carbon Black | CI 77266 [nano] | Schwarzes Pigment in Mascara und Eyeliner |
| Organische UV-Filter | z. B. Methylene Bis-Benzotriazolyl Tetramethylbutylphenol [nano] | Chemischer Sonnenschutz |
Was die EU erlaubt
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Kennzeichnung | Seit 11. Juli 2013 muss hinter jedem Nanomaterial auf der INCI-Liste „[nano]“ stehen |
| Titandioxid [nano] als UV-Filter | Bis 25 %, nicht in Anwendungen, bei denen es eingeatmet werden kann (Verordnung (EU) 2016/1143) |
| Zinkoxid [nano] als UV-Filter | Erlaubt, ebenfalls nicht in Anwendungen mit Lungenexposition (Verordnung (EU) 2016/621) |
| Neue Nanomaterialien | Müssen sechs Monate vor dem Inverkehrbringen bei der EU-Kommission gemeldet werden |
Gelangen Nanopartikel durch die Haut?
Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) hat Titandioxid und Zinkoxid in Nanoform bewertet. Sein Ergebnis: Auf gesunder, intakter Haut dringen die Partikel nicht in tiefere Schichten vor und gelangen nicht in den Blutkreislauf. Ein wesentliches Risiko für Verbraucher sieht der Ausschuss bei Cremes und Lotionen deshalb nicht.
Anders sieht es beim Einatmen aus. In Sprays können feinste Partikel in die Lunge gelangen. Für diesen Fall hält der SCCS die Verwendung nicht für sicher, und laut EU-Verordnung schadet Zinkoxid in der Lunge sogar unabhängig davon, ob es in Nanoform vorliegt oder nicht. Deshalb sind diese UV-Filter in Sprühprodukten, die eingeatmet werden können, nicht erlaubt.
Hinweis:
Greif beim Sonnenschutz lieber zu Creme oder Lotion statt zum Spray. So atmest du keine feinen Partikel ein. Und Sonnenspray nie direkt ins Gesicht sprühen, sondern in die Hände geben und dann auftragen.
Der Sonderfall Titandioxid
Titandioxid hat eine wechselvolle Geschichte. Als Lebensmittelzusatz E171 ist es in der EU seit dem 8. August 2022 verboten, weil die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA eine erbgutschädigende Wirkung beim Verschlucken nicht mehr ausschließen konnte. In Kosmetik und Arzneimitteln bleibt es erlaubt, auch in Zahnpasta. ÖKO-TEST fand es zuletzt in 15 von 48 getesteten Zahncremes, laut Verbraucherzentrale Hamburg wird ein Verbot für Zahnpasta in der EU diskutiert.
Die Einstufung von Titandioxid-Pulver als „vermutlich krebserzeugend beim Einatmen“ von 2020 hat der Europäische Gerichtshof dagegen für nichtig erklärt, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung berichtet. Die Studien, auf denen sie beruhte, hielt das Gericht für nicht ausreichend verlässlich.
Nanopartikel und Naturkosmetik
Auch zertifizierte Naturkosmetik setzt im Sonnenschutz auf mineralische Filter wie Zinkoxid und Titandioxid, weil chemische UV-Filter dort nicht erlaubt sind. Einige Hersteller verwenden bewusst Partikel oberhalb der Nanogrenze und nehmen dafür einen leichten Weißeleffekt in Kauf. Das Demeter-Siegel schließt Nanopartikel ausdrücklich aus. Einen Überblick über Naturkosmetik-Siegel findest du im Ratgeber Naturkosmetik erkennen, und über Mikroplastik, eine andere Art winziger Partikel, in einem eigenen Beitrag.
So gehst du mit Nanopartikeln um
- Auf [nano] achten. Die Kennzeichnung ist Pflicht und steht direkt hinter dem Inhaltsstoff.
- Bei Sprays verzichten. Puder und Sprays mit Nanopartikeln lieber meiden, weil sie eingeatmet werden können.
- Bei verletzter Haut vorsichtig sein. Auf Sonnenbrand, offenen Stellen oder Ekzemen ist die Hautbarriere geschwächt.
- Sonnenschutz trotzdem nutzen. Ein Sonnenbrand ist für die Haut nachweislich schädlicher als jeder der genannten Filter.
Wie ich selbst mit Sonnenschutz umgehe
Sonnenschutz ist ein Thema, bei dem ich persönlich hin und her gerissen bin. Schutz vor UV-Strahlung ist wichtig, aber eine Sonnencreme wird nie ganz so sauber sein wie eine reine Pflegecreme, außer es ist wirklich ein hochwertiges Naturkosmetikprodukt. Es gibt einige Linien, die sehr gute Sonnenpflege herstellen, aber man muss genau hinschauen.
Deshalb schütze ich mich zuerst mit Schatten, Tüchern und einer Kappe. Bei Sonnencreme schaue ich dann so:
- Chemische Filter: Hier prüfe ich immer, ob Filter enthalten sind, die als mögliche endokrine Disruptoren diskutiert werden.
- Mineralische Filter: Sie sind für mich die bessere Idee, auch wenn sie auf der Haut oft einen weißen Film hinterlassen.
- Nano-Angabe: Ich versuche alles zu meiden, was in Sonnenpflege Nanopartikel enthalten könnte, und greife zu Produkten ohne den Zusatz [nano] auf der INCI-Liste.
Wenn du länger in der Sonne bist, ist ein passender Sonnenschutz trotzdem unverzichtbar. Kleidung und Schatten ersetzen ihn nicht überall, etwa im Gesicht beim Wandern oder am Wasser.
Sonnenschutz und Pflege bei Seelenwellness
Bei Seelenwellness arbeiten wir mit Naturkosmetik von TEAM DR JOSEPH, Evolve und Shamanic. Wenn du Fragen zum passenden Sonnenschutz für deinen Hauttyp hast, sprich uns bei deiner Gesichtsbehandlung gern darauf an. Mehr zu Inhaltsstoffen mit offenen Fragen liest du in den Beiträgen zu Parabenen und Silikonen.
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Häufig gestellte Fragen zu Nanopartikeln in Kosmetik
Was bedeutet [nano] auf der INCI-Liste?
Der Inhaltsstoff liegt als Nanomaterial vor, also in Teilchen zwischen 1 und 100 Nanometern. Die Kennzeichnung ist in der EU seit 2013 Pflicht.
Sind Nanopartikel in Sonnencreme gefährlich?
Auf intakter Haut dringen sie nach Bewertung des SCCS nicht in den Körper ein. Kritisch ist das Einatmen, deshalb sind sie in Sprays nicht erlaubt.
Ist Titandioxid in Kosmetik verboten?
Nein. Als Lebensmittelzusatz E171 ist es seit 2022 verboten, in Kosmetik bleibt es erlaubt, in Nanoform als UV-Filter bis 25 %.
Enthält Naturkosmetik Nanopartikel?
Mineralischer Sonnenschutz in Naturkosmetik kann Nanopartikel enthalten. Das Demeter-Siegel schließt sie aus, andere Hersteller verwenden bewusst größere Partikel.
Soll ich lieber auf Sonnenschutz verzichten?
Nein. UV-Strahlung ist ein gesicherter Risikofaktor für Hautkrebs und Hautalterung. Wähle lieber eine Creme statt eines Sprays.
Fazit: Kennzeichnung nutzen, Sprays meiden
Nanopartikel in Cremes gelten auf gesunder Haut als unbedenklich, beim Einatmen dagegen nicht. Die Kennzeichnung [nano] macht es leicht, bewusst zu entscheiden. Wer vorsorgen möchte, verzichtet auf Nano-Sprays und Puder und greift zu Cremes oder zu Naturkosmetik mit größeren Mineralpartikeln, ohne dabei auf Sonnenschutz zu verzichten.
Pflege, die zu deiner Haut passt
Bei einer Gesichtsbehandlung arbeiten wir mit hochwertiger Naturkosmetik, achtsamer Berührung und viel Zeit. Wenn du unsicher bist, was zu dir passt, buch einfach „noch unsicher“: Vor Ort gibt es eine kurze Analyse und persönliche Beratung. Alle Anwendungen findest du unter Behandlungen.
Quellen: Verordnung (EU) 2016/1143, Verordnung (EU) 2016/621, BfR zur EuGH-Entscheidung Titandioxid, Verbraucherzentrale Hamburg, Titandioxid
Beitragsbild: KI-generierte Illustration.


